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   BVerwG, 12.04.1961 - VIII C 210.59   

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BVerwG, 12.04.1961 - VIII C 210.59 (https://dejure.org/1961,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1961 - VIII C 210.59 (https://dejure.org/1961,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1961 - VIII C 210.59 (https://dejure.org/1961,1685)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 12.01.1966 - VIII CB 85.65

    Rechtsmittel

    Es kommt unter diesen Umständen auch nicht darauf an, daß schon die Mitursächlichkeit von Verfolgungsgründen die Feststellung einer Schädigung ermöglichen kann(Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 210.59 -, NJW/RzW 1961 S. 523).
  • BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 249.59

    Rechtsmittel

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts waren Verfolgungsgründe, die auf die Gegnerschaft des Klägers gegen den Nationalsozialismus zurückzuführen sind, zumindest mitursächlich für seine Entlassung im Jahre 1934; das reicht für die Feststellung aus, daß die Entlassung verfolgungsbedingt im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD war (Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 210.59 -, NJW/RzW 1961 S. 523, mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 85.61

    Ursächlichkeit von Verfolgungsgründen für die Entlassung eines Beamten aus dem

    War ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes Verfolgungen ausgesetzt, so ist eine auch auf dienstliche Gründe zurückzuführende Maßnahme dann als verfolgungsbedingt anzusehen, wenn sie bei einem Fehlen von Verfolgungsgründen nicht getroffen worden wäre; etwaige politische Gründe müssen hinweggedacht werden können, ohne daß die Maßnahme entfällt (Urteile vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 36.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 6 Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 573 = ZBR 1960 S. 333, und vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 210.59 -, NJW/RzW 1961 S. 523).
  • BVerwG, 14.01.1966 - VIII B 49.65

    Mitursächlichkeit von Verfolgungsgründen im Rahmen der Entlassung des Klägers aus

    Waren mehrere Gründe handlungsbestimmend, so kann die Mitursächlichkeit eines Verfolgungsgrundes ausreichend sein für die Feststellung einer Ursächlichkeit dieses Grundes (Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 210.59 -, NJW/RzW 1961 S. 523).
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